Sekretariat

Häufige Fragen

Wie kann man in einen Jahreskurs einsteigen?

Für Kinder von 5 - 8 Jahren finden zweimal jährlich im August und Februar Schnupperlektionen statt (siehe Ferienplan). Je nach freien Kapazitäten und auf Anfrage können laufend zwei kostenlose Schnupperstunden besucht werden. Jugendliche von 9 – 15 Jahren und Erwachsene ab 16 Jahren steigen jederzeit nach zwei Schnupperlektionen in den normalen Trainingsbetrieb ein.

Was soll man für das Schnuppertraining mitnehmen?

Bequeme Sportbekleidung (T-Shirt, lange Trainerhosen). Ausserhalb der Judomatten werden Schlappen getragen. Trainiert wird barfuss.

Wo befinden sich die Unterrichtsräume?

Judo, Ju Jitsu, Shin Shin, Selbstverteidigung und Selbstbehauptung:
Dojo Sunne Märt, Sonnengutstrasse 2, 5620 Bremgarten

Qi Gong:
Dojo Meyerhof, Isenlaufstrasse 2, 5620 Bremgarten

Was ist im Kursgeld inbegriffen?

Das Kursgeld umfasst eine 45- bzw. 90-minütige Lektion. Für ein zusätzliches Training bezahlen Sie den höheren Betrag ganz und vom zweiten Betrag die Hälfte. Zwei Personen aus demselben Haushalt profitieren von einem Rabatt von 10%.

Wo kann ich ein Kimono/Gi kaufen?

Judogi (Kimono oder Trainingsanzug bestehend aus Jacke, Hose und Gurt) haben wir an Lager und können Sie bei uns beziehen. Occasions-Judogi bieten wir vergünstigt an und haben wir zweitweise an Lager. Bitte erkundigen Sie sich bei den Trainer*innen.

Braucht es eine Abmeldung für das Training?

Es braucht für einzelne Ausfälle keine spezielle Abmeldung. Falls ein längerfristiger Ausfall, der über vier Wochen dauert, eintrifft (Rekrutenschule, Auslandaufenthalt, Verletzung) usw. können Sie dies vorgängig beim Sekretariat (Telefon 056 633 92 02 oder E-Mail info@randokan.ch) melden und ihr Vertrag wird für die entsprechende Zeitdauer sistiert. Bei einem Unfall oder einer Krankheit schreiben wir Ihnen den Ausfall gut, wenn Sie die Abwesenheit mit einem ärztlichen Zeugnis belegen. Ausfälle bis zu vier Trainings können in verschiedenen Lektionen vor- oder nachgeholt werden.

Muss ich auch einen Mitgliederbeitrag bezahlen während der RS, bei längerem Auslandaufenthalt oder Trainingspause infolge Verletzung?

Sie bezahlen das Kursgeld weiter und wir rechnen nach Eingang des ärztlichen Zeignisses ab. Wenn Ihr Vertrag sistiert ist, bezahlen Sie das Kursgeld nicht und ein allfälliges Guthaben verlängert Ihren Vertrag.

Ich möchte aus der Schule austreten. Was muss ich tun?

Der unterschriebene Vertrag läuft ab Eintritt in die Schule ein Jahr und ist erstmals einen Monat vor Ende des ersten Jahres schriftlich kündbar. Erhalten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Auf Anfrage ist die Verlängerung um ein Semester möglich. Die Kündigung wird seitens der Schule bestätigt und ist gültig, wenn alle Verpflichtungen der Schule gegenüber erfüllt sind. Nichtbesuch des Unterrichtes entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Zahlungsverpflichtung. Verpasste Lektionen können innerhalb des Semesters nachgeholt werden.

COVID-19-Massnahmen

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Interessierte

Die Geschäftsleitung der Budo Schule Randokan beobachtet seit Ausbruch des Coronavirus laufend die Entwicklung in der Schweiz. Wir evaluieren kontinuierlich die aktuelle Lage und orientieren uns an den Empfehlungen der zuständigen Gesundheitsbehörden. Alle aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Coronavirus in Bezug auf die Budo Schule Randokan werden hier auf dieser Seite kommuniziert.

Aktuelle Lage

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 sind alle Covid-19-Beschränkungen aufgehoben und alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, das Training wieder aufzunehmen.

Seit dem 6. Dezember 2021 gilt die Zertifkatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren. Für alle Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten)

Seit dem 13. September 2021 gilt die ausgedehnte Zertifikatspflicht, welche auch für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt, jedoch mit folgender Ausnahme: Für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren, entfällt die Zertifikatspflicht. Gemäss Aussage des BAG fällt unser wöchentlicher Kampf- und Bewegungs-Unterricht in diese Kategorie und somit besteht für unsere Gruppen keine Zertifikatspflicht. Alle bisherigen Massnahmen bleiben erhalten.

Seit dem 19. April 2021 wurden vom Bundesrat Öffnungsschritte beschlossen. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 20. Geburtstag (Jahrgang 2001 und jünger) sind ausdrücklich erlaubt und finden mit Körperkontakt, statt. Personen über 20 Jahren (Jahrgang 2000 und älter) können in Gruppen mit 10 Personen ohne Kontakt, mit Masken und dem
nötigen Abstand trainieren. Alle bisherigen Massnahmen bleiben erhalten.

Seit dem 18. Januar 2021 gelten für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag nach wie vor keine Einschränkungen. Diese Trainings finden statt; Ausnahmen: Dienstag, 20.00 Uhr und Freitag, 18.30 Uhr fallen bis auf Weiteres aus. Auf Körperkontakt wird verzichtet, der Fokus wird auf Techniktrainings gelegt, bei denen der Abstand eingehalten werden kann. Über 16-jährige Personen dürfen nur zu fünft und nur im Freien traineren. Diese Kurse finden daher bis zum 28. Februar nicht statt. Qi Gong findet bei günstiger Witterung zu fünft im Freien statt; Ausnahmen: Dienstag, 19.15 Uhr, Mittwoch, 20.00 Uhr sowie Donnerstag 19.15/20.30 Uhr fallen bis auf Weiteres aus. Die restlichen Massnahmen bleiben erhalten.

Am 12. Dezember 2020 wurden vom Bundesrat weitere Einschränkungen getroffen, welche bis
voraussichtlich am 24. Januar 2021 gültig sind. Der Betrieb muss um 19 Uhr geschlossen sein.
Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine
Einschränkungen. Für über 16-jährige Personen kann in Kleingruppen à 4 Personen mit dem nötigen Abstand und Masken in Innenräumen trainiert werden. Somit gelten für alle Erwachsene ab 16 Jahre in den Räumlichkeiten der Budo Schule Randokan Maskenpflicht. Auf Körperkontakt wird verzichtet, der Fokus wird auf Techniktrainings gelegt, bei denen der Abstand eingehalten werden kann. Die restlichen Massnahmen bleiben erhalten.

Am 28. Oktober 2020 wurden vom Bundesrat weitere Einschränkungen getroffen, welche ab dem 29. Oktober gültig sind. Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine Einschränkungen. Für über 16-jährige Personen gilt: In Innenräumen dürfen Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen Sport treiben, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Somit gelten für alle Erwachsene ab 16 Jahre in den Räumlichkeiten der Budo Schule Randokan Maskenpflicht. Auf Körperkontakt wird verzichtet, der Fokus wird auf Techniktrainings gelegt, bei denen der Abstand eingehalten werden kann. Die restlichen Massnahmen bleiben erhalten.

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in der Schweiz eine ausgeweitete Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht gilt auch für die Eingangs- und Garderobenräume von Dojos und Sportanlagen und Fitnesszentren. Die Maske kann nur für das Training auf der Tatami abgelegt werden. Die restlichen Massnahmen bleiben erhalten.

Seit dem 22. Juni 2020 gilt ein Abstand von 1,5 Metern, statt wie zuvor 2 Meter. Die Regel, wonach pro Trainingspaar 10m² Trainingsfläche bereitgestellt werden muss, entfällt. Aufgehoben ist auch das Verbot von Wettkämpfen für Sportarten mit engem Körperkontakt.

Ab dem 8. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von spezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.

Ab dem 11. Mai 2020 sind wir in der Lage Qi-Gong und Shin-Shin-Kurse in Kleingruppen wieder anzubieten.

Am 16. März 2020 hatte der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren. Aus diesem Grund wurde die Unterrichtstätigkeit der Budo Schule Randokan vorübergehend geschlossen.

 

Schutzkonzepte & Hygienemassnahmen

Rahmenvorgaben Schutzkonzepte.pdf
Schutzkonzept_BSR_06.12.21.pdf
Swiss Olympic Verhaltensregeln.pdf

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html

Postadresse

Budo Schule Randokan
Suzanne Emch
Eggenwilerstrasse 3
5620 Bremgarten

Telefon 056 633 92 02
Täglich (ausser Schulferien) von
13.00 bis 14.00 Uhr besetzt

E-Mail: info@randokan.ch

Anmeldung & Vertrag

Randokan_AGBkurz_Jahr.pdf
Randokan_Vertrag_Jahr.pdf
Randokan_Vertrag_Kurzseminar.pdf
Randokan_Stundenplan.pdf

Lageplan Sunne Märt

EKZ Sunne Märt
1. Untergeschoss
Sonnengutstrasse 2
5620 Bremgarten

Kurse
Judo, Ju Jitsu, Shin Shin, Selbstverteidigung, Selbstbehauptung

Gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden, Öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe

Lageplan Meyerhof

Ladenpassage Im Meyerhof
Isenlaufstrasse 2
5620 Bremgarten

Kurse
Qi Gong

Parkplätze vorhanden, Öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe