Massnahmen ab dem 6. Dezember 2021
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt (3G).
Für alle Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Veranstalterinnen und Veranstalter können den Zugang auf Personen mit einem Impf- und Genesenenzertifikat (2G) beschränken und damit auf die Maskenpflicht verzichten.
Bei Veranstaltungen im Freien ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt (3G). Veranstalterinnen und Veranstalter können den Zugang auf Personen mit einem Impf- und Genesenenzertifikat (2G) beschränken.
Auch die Trainerinnen und Trainer, resp. die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter unterstehen der Zertifikatspflicht (3G). Veranstalterinnen und Veranstalter können die Trainingsleitung auf Personen mit einem Impf- und Genesenenzertifikat (2G) beschränken. Zudem müssen die Räumlichkeiten über eine wirksame Lüftung verfügen.
Arbeitgeber (Clubs und Schulen) dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden (Trainer) überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen nicht für weitere Zwecke verwendet werden. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.
Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten).
Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird. Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben. Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.
Müssen von Kindern und Jugendlichen, die in einem Innenraum trainieren und jünger sind als 16 Jahre, ebenfalls Kontaktdaten erhoben werden?
Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Hallen und Innenräumen, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch die Kontaktdaten von Personen erfasst werden, die jünger sind als 16 Jahre. Wird bei einer kulturellen und sportlichen Aktivität in einem Innenraum eine Maske getragen, dann müssen die Kontaktdaten von Personen unter 16 Jahren nicht erfasst werden. Die Zertifikatspflicht gilt dagegen nur für Personen, die älter sind als 16 Jahre.
Weiterhin wichtig
- Nur symptomfrei ins Training kommen
- Abstand halten beim Ankommen, in der Garderobe und nach Abschluss
- Maskenpflicht beim Betreten der Räumlichkeiten und in den Garderoben
- Eltern begleiten ihr Kind bis vor die Eingangstüre der Schule
- Wir empfehlen bereits umgezogen zum Training zu kommen
- Gründlich Hände und Füsse waschen; die Toiletten sind nur im Notfall benutzbar
- Die Lektion können bis auf Weiteres nicht gewechselt werden
- Die Lektionen enden 15 Minuten früher, um den geordneten Wechsel und die Hygienemassnahmen zu ermöglichen
- Bitte die Dokumente zu den Schutzmassnahmen studieren
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung unter info@randokan.ch oder per Telefon 056 633 92 02.